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Ankaragücüs Ex-Präsident Koca aus Haft entlassen

Erste Anhörung vor Gericht am 9. Januar

Ankaragücüs Ex-Präsident Koca aus Haft entlassen

Ankaragücüs Ex-Präsident Faruk Koca wurde nach einem tätlichen Angriff auf einen Referee aus der Haft entlassen und muss sich vor Gericht verantworten.

Ankaragücüs Ex-Präsident Faruk Koca wurde nach einem tätlichen Angriff auf einen Referee aus der Haft entlassen und muss sich vor Gericht verantworten. IMAGO/ABACAPRESS

Das, was sich am 11. Dezember beim Heimspiel zwischen MKE Ankaragücü und Rizespor (1:1) abspielte, war im ersten Augenblick nicht zu glauben.

Nachdem Schiedsrichter Halil Meler die Partie nach dem späten Ausgleichstreffer der Gäste in Ankara abgepfiffen hatte, stürmte der erboste Präsident Koca aufs Feld und streckte den Referee mit einen Faustschlag ins Gesicht nieder. Weitere "Akteure" auf dem Feld traten daraufhin auf den am Boden liegenden Meler ein, der Schiedsrichter erlitt unter anderem eine Fraktur in der Nähe des Auges und musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

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Der Aufschrei der Entrüstung war entsprechend groß - auch der deutsche Profi-Schiedsrichter Deniz Aytekin zeigte sich geschockt. Der türkische Fußball-Verband belegte Koca mit einer lebenslangen Sperre, außerdem muss der Hauptstadt-Klub eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 63.000 Euro zahlen. Zudem waren für das Heimspiel am 21. Dezember gegen Hatayspor (0:0) waren keine Zuschauer zugelassen.

Erste Anhörung vor Gericht am 9. Januar

Doch auch juristisch wurde Koca, der am Tag nach dem tätlichen Angriff festgenommen worden war, belangt. Ankaragücüs Ex-Präsident muss sich wegen Verletzung eines Amtsträgers, Bedrohung eines Amtsträgers und Verstoßes gegen ein Gesetz zur Verhütung von Gewalt im Sport vor Gericht verantworten. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Ankara West ist vom Strafgericht angenommen worden. Laut der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu ist für den 9. Januar ein erster Anhörungstermin anberaumt.

Rund zwei Wochen vor diesem Termin wurde Koca auf Kaution aus dem Gefängnis entlassen, muss sich aber regelmäßig bei den Behörden melden.

bst

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