WM

Aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen

FIFA weist Einspruch gegen Eckert-Auswertung zurück

Hans-Joachim Eckert (li.) und FIFA-Sonderermittler Michael J. Garcia.

Hans-Joachim Eckert (li.) und FIFA-Sonderermittler Michael J. Garcia. imago/Ulmer

Neue Runde im Ringen um die Glaubwürdigkeit des Fußball-Weltverbands FIFA: Die Berufungskommission hat am Dienstag den Einspruch von Chefermittler Michael Garcia gegen die Veröffentlichung der Auswertung des Untersuchungsberichts zu den WM-Vergaben 2018 an Russland und 2022 an Katar durch den deutschen Richter Hans-Joachim Eckert zurückgewiesen.

Die Vergabe der nächsten beiden WM-Turniere Anfang Dezember 2010 stürzte die FIFA in eine tiefe Krise, Geld soll an etliche der 24 Exekutivmitglieder geflossen sein. Um die Korruptionsvorwürfe zu untersuchen, wurde im Sommer 2012 eine Ermittlungs-Kammer der FIFA-Ethikkommission mit dem ehemaligen US-amerikanischen Bundesanwalt Michael J. Garcia als Chefermittler eingerichtet. Garcia erstellte über seine jahrelangen Nachforschungen einen Report. Dieser wurde vom deutschen Richter Hans-Joachim Eckert, dem Vorsitzenden der rechtssprechenden Kammer der Ethikkommission, auf "freiwilliger Basis" ausgewertet. Eckert kam in seinem 42-seitigen Bericht zu dem Schluss, dass es keine hinreichenden Korruptionsvorwürfe im Rahmen der WM-Vergaben 2018 und 2022 gibt. Eine Neuvergabe sei daher nicht notwendig.

Für seinen "Quasi-Freispruch" wurde Eckert weltweit heftig kritisiert. Und auch Garcia war mit den Ergebnissen der Auswertung alles andere als einverstanden. Nach Meinung des 53-Jährigen seien die Schlussfolgerungen Eckerts "fehlerhaft und unvollständig", weshalb er Einspruch gegen die Veröffentlichung einlegte.

zum Thema

Diesen wies die FIFA-Berufungskommission nun am Dienstag zurück - allerdings aus formalen, und nicht aus inhaltlichen Gründen. Es handle sich bei dem sogenannten Eckert-Bericht nicht um einen "Schlussbericht" nach den Statuten des FIFA-Ethikreglements. "Der Bericht nennt weder Regelverstöße einer beschuldigten Person noch irgendeinen Antrag an die rechtsprechende Kammer zur Bestrafung der beschuldigten Person", hieß es in der FIFA-Mitteilung. Daher sei Eckerts Stellungnahme "weder rechtsverbindlich noch anfechtbar".

Wie es nun weitergeht, steht noch nicht fest. Bisher wurde der insgesamt 430-Seiten-starke "Garcia-Report" noch nicht veröffentlicht. Ob es dazu kommt oder er zumindest den Mitgliedern der FIFA-Exekutive zugänglich gemacht wird, entscheidet sich wohl auf der anstehenden Sitzung des Exekutivkomitees der FIFA am Mittwoch und Donnerstag in Marokko. Auch Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger will in seiner Funktion als Mitglied der FIFA-Exekutive das Verbot lockern lassen, das bislang eine Veröffentlichung des Untersuchungsberichts von Garcia untersagt.

Also wir blicken's nicht mehr.

DFB-Präsident Wolfgang Niersbach

Selbst Insider verirren sich so langsam im juristischen Gezerre um den Garcia-Report. "Also wir blicken's nicht mehr", sagte Wolfgang Niersbach und forderte erneut eine Neuausrichtung der FIFA. "Wir brauchen eine Institution, die für absolute Glaubwürdigkeit und Integrität steht. Das ist zuletzt nicht gelungen", sagte der DFB-Chef.

Auch von anderen Vorwürfen wurde Eckert freigesprochen. Phaedra Almajid, Ex-Mitarbeiterin von Katars Bewerbungskomitee für die WM 2022 und Zeugin des FIFA-Sonderermittlers Garcia, und Bonita Mersiades, ehemalige Chefin für öffentliche Angelegenheiten von Australiens Kandidatur für 2022, sahen durch den Eckert-Bericht ihre Persönlichkeitsreche verletzt und legten Beschwerde ein. Für die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen Eckert gebe es "keine stichhaltigen Gründe", hieß es in dem Ergebnis des Gremiums unter dem Vorsitzenden Claudio Sulser.

Sulser habe das "gesamte vorliegende Material" geprüft und festgestellt, dass "die an der Untersuchung Mitwirkenden lange vor der Veröffentlichung der Stellungnahme des Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer mit eigenen Medienaktivitäten an die Öffentlichkeit gelangt seien und die Beschwerde betreffend Verletzung des Vertrauensschutzes folglich haltlos sei".

jer/dpa