DFB-Pokal

DFB-Sportgericht bestätigt Peszkos Drei-Spiele-Sperre

Entscheidung auf Tätlichkeit bleibt bestehen

DFB-Sportgericht bestätigt Peszkos Drei-Spiele-Sperre

Slawomir Peszkos Sperre von drei Pokalspielen bleibt bestehen.

Slawomir Peszkos Sperre von drei Pokalspielen bleibt bestehen. Getty Images

"Das Urteil ist aus Kölner Sicht einen Tacken zu viel", kommentierte Schmadtke gegenüber dem kicker den Urteilsspruch aber blieb gleichzeitig gelassen. Die Rheinländer waren auf Strafminderung aus, doch dem entsprach das Sportgericht nicht. Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Der Tritt des Spielers Slawomir Peszko war eine klare Tätlichkeit. Seine Einlassung, er habe den Ball spielen wollen, ist eine Schutzbehauptung."

Das Sportgericht beließ es bei damit der Drei-Spiele-Sperre. Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 31. Oktober 2014. Peszko war in der 71. Minute des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg (4:1 i.E.) von Schiedsrichter Peter Sippel wegen einer Tätlichkeit gegen Duisburgs Tim Albutat mit Rot des Feldes verwiesen worden.