Über einen entsprechenden Antrag Hopps hat der Ligavorstand in einer Telefonkonferenz entschieden; wie erwartet profitiert Hopp von einer Ausnahmeregelung, die es ihm ermöglicht, Mehrheitseigner der TSG Hoffenheim zu werden. Derzeit hält er 49 Prozent der Anteile.
"Der Ligavorstand hat Dietmar Hopp heute die Genehmigung erteilt, mit Wirkung zum 1. Juli 2015 die Mehrheit der Stimmrechte an der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH zu übernehmen", teilte die DFL mit. "Nach Ansicht des Gremiums werden in diesem Fall die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Ausnahme mit Blick auf die so genannte '50+1'-Regel erfüllt. Zur Wirksamkeit der Genehmigung bedarf es noch einer Bestätigung durch das DFB-Präsidium."
Auf der Mitgliederversammlung der Liga am 4. Dezember war über neue Leitlinien und Ausnahmegenehmingungen für die 50+1-Regel diskutiert worden. Am 12. Dezember wurden die neuen Richtlinien den 36 Vereinen und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandens zugestellt. Danach dürfen auch natürliche Personen als Rechtssubjekt die Mehrheit an einem Verein halten.
20-Jahres-Frist: Statuten werden geändert
Grundsätzlich bleibt die 50+1-Regel, wonach bei Kapitalgesellschaften die Stimmenmehrheit beim Mutterverein liegen muss, bestehen. Nachdem das Schiedsgericht des DFB am 30. August 2011 auf Antrag von Martin Kind, Präsident von Hannover 96, entschieden hatte, dass Mehrheitsbeteiligungen von Investoren statthaft sind, die einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert haben, wurden die Statuten des Ligaverbandes entsprechend geändert und sind Ausnahmeregelungen möglich.
Martin Kind wird mit seinem Konsortium im Jahr 2017 die Mehrheit bei Hannover 96 übernehmen können; dann ist die 20-Jahres-Frist erfüllt. Hopp unterstützt die TSG Hoffenheim schon seit 1989. Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH und die VfL Wolfsburg Fußball GmbH sind bereits seit Jahren 100-prozentige Töchter der Bayer AG und von Volkswagen.