2. Bundesliga

Teilausschluss droht: Harte Strafe für Braunschweig

Verein will Täter in Regress nehmen

Teilausschluss droht: Harte Strafe für Braunschweig

Unter anderem wegen Abbrennens von Pyrotechnik wurde Eintracht Braunschweig zur Kasse gebeten.

Unter anderem wegen Abbrennens von Pyrotechnik wurde Eintracht Braunschweig zur Kasse gebeten. picture alliance

Das Sportgericht des DFB ahndete mit dem Urteilsspruch zwei Vorfälle aus der Rückrunde: Während des Bundesliga-Spiels zwischen Bayer 04 Leverkusen und Eintracht Braunschweig (1:1) am 28. Spieltag flogen in der Nähe des Schiedsrichter-Assistenten mehrere Becher aus der Braunschweiger Fankurve in Richtung des Spielfeldes.

Eine Woche später im Heimderby gegen Hannover 96 (3:0) wurden im Zuschauerblock neun der Braunschweiger Fankurve während des Spiels wiederholt Bengalos und Rauchkörper abgebrannt. Zudem wurden aus dem gleichen Zuschauerblock ein Feuerzeug und ein Apfel in Richtung eines Hannoveraner Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist deshalb rechtskräftig. Allerdings kündigte die Eintracht auch an, die Strafen auf zivilrechtlichem Weg von den noch zu ermittelnden Tätern wieder einklagen zu wollen. "Die Ermittlungen zu beiden Spielen stehen kurz vor dem Abschluss. Die Vorfälle beim Heimspiel gegen Hannover 96 können zum jetzigen Zeitpunkt mindestens zwei Personen konkret zugeordnet werden. In beiden Fällen werden wir die ermittelten Täter zivilrechtlich in Regress nehmen und darüber hinaus Stadionverbote aussprechen", sagte Löwen-Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt.

Teile der Braunschweiger Fans sind in letzter Zeit bereits des Öfteren negativ aufgefallen. "In den vergangenen drei Spielzeiten mussten wir aufgrund von Verfehlungen einzelner Personen über 150.000 Euro Geldstrafen an den DFB zahlen, über 100.000 Euro davon alleine in der abgelaufenen Bundesligasaison. Der drohende Teilausschluss stellt nun den traurigen Höhepunkt hierbei dar", bilanzierte Voigt.

Nun stehen die Anhänger der Löwen in den kommenden elf Monaten unter strenger Beobachtung. Sollte es innerhalb dieses Zeitraums zu einem "schwerwiegenden Wiederholungsfall kommen", erfolgt ein Teilausschluss der Fans.